1a. Allgemein
-
- Für alle unsere Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich die nachstehenden Geschäftsbedingungen
- Abweichende Vereinbarungen sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
- Anders lautende Bedingungen des Bestellers, auch wenn sie der Bestellung beigefügt oder darin genannt sind, verpflichten uns nur, wenn sie durch uns ausdrücklich schriftlich anerkannt sind.
- Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen der sonstigen Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
2. Angebote
-
- Alle Angaben in Angeboten Preislisten und Prospekten wurden von uns sorgfältig ermittelt, sind aber ohne ausdrückliche Auftragsbestätigung unverbindlich.
- Bei kurzfristiger Ausführung ersetzt die Rechnung die Auftragsbestätigung.
3. Auftragsbestätigung
-
- Alle Bestellungen, Abreden und Zusicherungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unsere schriftliche Bestätigung
- Beanstandungen unserer Bestätigungen sind spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach deren Zugang geltend zu machen. Bei Vollkaufleuten gilt das Schweigen auf das Bestätigungsschreiben als Zustimmung.
4. Preise
-
- Unsere Preise beruhen auf Lohn-, Material- und Gemeinkosten zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sollten sich bis zum Tage der Lieferung Änderungen dieser Kosten ergeben, sind wir zu einer entsprechenden Preiserhöhung berechtigt, es sei denn, die Lieferung erfolgt innerhalb von 3 Monaten ab Bestellung.
- Wenn Mengen und Maße von der Auftragsbestätigung abweichen, erfolgt die Abrechnung zum vereinbarten Pauschalpreis zuzüglich bzw. abzüglich der Mehr- und Mindermengen.
Sofern die Parteien die Vergütung nach Pauschalpreisen oder Einzelpreisen vereinbart haben, gilt folgendes:
Weichen die Mengender unter einem Einheitspreis / Festpreis erfassten Leistungen oder Teilleistungen auf Wunsch des Auftraggebers von den im Vertrag vorgesehenen im Sinne einer Minderleistung ab, verbleibt es bei dem vertraglichen Einheitspreis soweit der Auftragnehmer mit der Produktion der zu liefernden Ware begonnen oder gar diese Produktion beendet hat, denn das verarbeitete Material kann vom Auftragnehmer nicht anderweitig verwendet werden. Ansonsten verbleibt es bei dem vertraglichen Einheitspreis bzw. Festpreis sofern die Minderleistung nicht mehr als 10 % vom Vertrag abweicht. Verlangt der Auftraggeber oder vereinbaren die Parteien zusätzliche Leistungen, die über die im Vertrag vorgesehene Leistung hinausgehen, so sind gleichartige Leistungen entsprechend der einheitsvertraglichen und pauschalvertraglichen Regelung zusätzlich zu vergüten, wobei von dieser Kalkulation abweichende Leistungen von dem Auftraggeber zusätzlich zu zahlen sind. Dabei muss es sich um Leistungen handeln, die nach dem bisherigen vertraglich festgelegten Leistungsinhalt nicht vorgesehen sind. Bei auf Stundenbasis abzurechnenden Leistungen sind diese gesondert zu vergüten. Hierzu zählen insbesondere:
– Pflasterarbeiten um ein Fundament zu erstellen
– Verbundsteinpflaster verlegen oder entfernen
– Steinsägearbeiten etc.
– Verlegen von Elektroarbeiten
– Stemm- und Kernbohrarbeiten (wenn nicht vereinbart)
Pflasterarbeiten:
Wenn zur Erstellung der Pfostenfundamente bzw. zum Verlegen der Leerrohre vorhandene
Pflasterfläche aufgebrochen oder nach Beendigung der Arbeiten wieder verlegt werden muss, so werden diese Arbeiten von unseren Monteuren im Stundennachweis ausgeführt und zum derzeitigen Stundenverrechnungssatz von 32,50 € zuzüglich Mehrwertsteuer gesondert in Rechnung gestellt. Die Vergütung für vorstehende Leistung entsteht auch bei Fest- Pauschalpreisen zusätzlich.
1b. Versand
-
- Der Versand erfolgt ab Werk / Polen, wobei die Wahl des Transportmittel und Transportwege unter Wahrung der Interessen des Bestellers uns überlassen bleibt.
- Sofern vom Besteller besondere Vorschriften gemacht werden, müssen die hieraus entstandenen Kosten vom Besteller getragen werden.
2. Lieferzeit
-
- Die Lieferzeit wird von uns so festgelegt, dass sie aller Voraussicht nach eingehalten werden kann, sie ist jedoch ohne ausdrücklich gegenteilige Vereinbarung unverbindlich.
- Fälle höherer Gewalt, z.B. Krieg, Arbeitskampf oder sonstige Betriebsstörungen, Störung des Transportes und Lieferverzögerungen von Zulieferanten berechtigen uns, auch einen fest vereinbarten Liefertermin um eine angemessene Zeit hinauszuschieben, mindestens jedoch bis zum Wegfall der Störung.
- Bei vom Besteller nachzuweisender Unzumutbarkeit des Festhaltens an dem Vertrag infolge einer Leistungsstörung auf Grund höherer Gewalt ist dieser zur außerordentlichen Kündigung bzw. zum Rücktritt berechtigt.
- Weitergehende Ansprüche, z. B. Schadenersatz oder Ersatzbeschaffung in Fällen höherer Gewalt sind ausgeschlossen. Soweit wir für Verzugsschäden einzustehen haben, gilt dies nur für typische, vorhersehbare Schäden. Die Einstandspflicht ist der Höhe nach auf 50% des typischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
3. Änderungen
-
- Änderungswünsche bedürfen der Schriftform. Alle vorherigen Absprachen und Vereinbarungen verlieren mit Zugang der geänderten Auftragsbestätigung ihre Gültigkeit.
- Alle von uns gefertigten Produkte werden individuell angefertigt und sind somit Sonderanfertigungen. Erfolgt bei in Auftrag gegebenen Sonderanfertigungen eine Änderung (Modell, Farbe, Breite, Höhe, Schwünge usw.) müssen die bis dahin entstandenen Kosten vom Besteller ersetzt werden. Bei Abbestellung hat der Besteller die vereinbarte Vergütung, abzüglich der von uns in Folge der Aufhebung des Vertrages ersparten Aufwendungen zu bezahlen.
4. Zurücknahme
-
- Die Zurücknahme ordnungsgemäß gelieferter Ware kann nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung erfolgen. Vorraussetzung für die Rücknahme der Ware ist, dass diese noch von uns verwendet werden kann und kein Fall der Nr. 4.b vorliegt. Für ordnungsgemäß mit unserem Einverständnis zurückgeschickte Ware bringen wir bei Gutschriftserteilung 20% des Nettorechnungsbetrages für Verwaltungskosten, Prüfung, Lagerung, Neuverpackung e.t.c. in Abzug. Beschädigte Waren werden nicht gutgeschrieben
5. Mängelrügen und Gewährleistung
-
- Beanstandungen der Beschaffenheit der gelieferten Ware, einschließlich des Fehlens zugesicherter Eigenschaften müssen bei erkennbaren Mängeln unverzüglich nach Empfang der Lieferung, bei nicht erkennbaren Mängeln unverzüglich nach Entdeckung des Mangels schriftlich und spezifiziert geltend gemacht werden. Unterbleibt diese Mängelrüge, so gilt dies nach Einbau der Ware als vorbehaltlose Annahme bzw. Abnahme des Werkes. Sofern eine Nachbesserung erforderlich ist, hat diese der Besteller auf seinem Grundstück zu dulden. Unterbleibt die Zahlung der Vergütung trotz Einbau und Abnahme der Ware, so hat der Auftragnehmer das Recht, die Ware wieder zu entfernen.
- Die Gewährleistung für gelieferte Ware beträgt 6 Monate für Zaun-, Tor-, Tür- und Geländerbauteile und Fenstergitteranlagen, für Elektrobauteile 1 Jahr ab Rechnungsdatum.
- Die Haftung beschränkt sich auf den Warenwert. Für Folgeschäden, entgangenen Gewinn und Ansprüche Dritter kommt der Auftragnehmer nicht auf.
6. Termine / Fristen
-
- Vereinbarte Liefertermine können überschritten werden, sofern dringende betriebliche Gründe auf Seiten des Auftragnehmers vorliegen, dabei verzichtet der Auftraggeber auf geltend machen von Verzugsschäden. Wir können verbindliche Termine nicht zusichern sondern lediglich ca. 8 Wochen nach Anzahlungseingang zusagen. Innerhalb dieser Frist soll ein verbindlicher Montagetermin / Liefertermin verabredet werden. Der Kunde verpflichtet sich dafür zu sorgen, dass er selbst oder eine von ihm bevollmächtigte Person am Tage der Montage anwesend ist.
7. Versorgungsleitungen
-
- Der Kunde ist verpflichtet, den Verlauf von Versorgungsleitungen besonders zu kennzeichnen (Strom, Gas, Wasser, Telefon, Dränagerohre, sonstige unterirdische oder versteckt liegende Einrichtungen). Der Auftragnehmer übernimmt widrigenfalls keinerlei Haftung. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer bei fehlerhafter oder unterlassener Kennzeichnung von jeglicher Haftung gegenüber Dritter frei.
8. Grenzpunkte
-
- Grenzsteine und Grenzpunkte müssen freigelegt und für den Auftragnehmer deutlich kennbar sein. Im Zweifel ist das Katasteramt mit einer Vermessung zu beauftragen. Sofern der Kunde trotz bestehender Bedenken auf einer Montage besteht, erfolgen die Arbeiten einzig auf Risiko des Auftraggebers. Die Kosten einer dann notwendig werdenden Nachbesserung bzw. eines Umbaus trägt der Kunde. Dies gilt auch, wenn der Kunde bei der Bestellung von sich aus fehlerhafte Angaben gemacht hat.
9. Bäume und Sträucher
-
- Alle Gewächse, die einer Montage im Wege stehen, müssen durch den Auftraggeber zuvor beseitigt sein, damit die Arbeiten nicht behindert werden. Für die Beschädigung von Pflanzen wird keine Haftung übernommen.
10. Entsorgung
-
- Die alte Zaunanlage entsorgt der Auftraggeber auf seine Kosten. Der bei der Fundamentsaushebung anfallende Bodenaushub verbleibt an der Baustelle. Der Auftraggeber stellt die Entsorgung etwa anfallenden Beton oder Bauschutt sicher.
11. Elektroanschlüsse
-
- Grundsätzlich sind Elektroarbeiten nicht Bestandteil des Vertrages. Der Auftraggeber trägt Sorge, dass am Tage der Montage die benötigten Kabel und Leerrohre verlegt bzw. vorhanden sind. Grundsätzlich sind unsere Monteure nicht befugt Elektrokabel zu verlegen oder elektrische Anschlüsse herzustellen. Die Arbeiten sind von einem durch den Auftraggeber zu beauftragenden Elektrofachbetrieb, auf Rechnung des Auftraggebers, auszuführen.
12. Zahlungsbedingungen
-
- Rechnungen des Auftragnehmers sind am Tage der Lieferung, spätestens der Montage zu zahlen.
- Der Besteller ist nicht berechtigt, die Zahlung wegen etwaiger Gegenansprüche zu verweigern, es sei denn diese sind rechtskräftig festgestellt oder unbestritten. Dies gilt auch im Falle von Mängelrügen.
- Gerät der Besteller in Zahlungsverzug, so ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem jeweiligen Diskontsatz der Bundesbank zu berechnen. Falls der Auftragnehmer in der Lage ist einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, ist der Auftragnehmer berechtigt, diesen gelten zu machen.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu fordern, wenn der Besteller die Zahlungsbedingungen nicht einhält oder Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Bestellers zu mindern geeignet sind.
- Nach angemessener Fristsetzung ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
- Schecks werden nur unter dem Vorbehalt der Gutschrift angenommen.
13. Widerrufsrecht
-
- Sollte der Auftraggeber 2 Woche nach Vertragsabschluss einseitig vom Vertrag zurücktreten, wird zur Aufhebung des Vertrages eine Stornogebühr in Höhe von 20% des Auftragswertes fällig.
14. Erfüllungsort, Gerichtsstand
-
- Erfüllungsort ist Berlin. Die Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechtübereinkommens (CISG) und des einheitlichen Kaufrechts (EAG / EKG) ist ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch.
Hinweis nach dem Haustürwiderrufsgesetz: Sofern es sich bei dem vorliegenden Vertrag um ein sogenanntes Haustürgeschäft handelt, wird der Kunde darauf hingewiesen, dass er das Recht hat, den Vertrag binnen 1 Woche schriftlich zu widerrufen. Zur Wahrung der Frist genügt es, dass der Widerruf rechtzeitig abgesendet wurde. Der Kunde wird ausdrücklich auf sein Widerrufsrecht hingewiesen. Ein Recht auf Widerruf besteht nicht, wenn die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Abschluss des Vertrages beruht, auf vorhergehende Bestellung des Kunden geführt worden sind oder die Leistung bei Abschluss der Verhandlungen sofort erbracht und bezahlt wird. Im Falle des Widerrufs ist jeder Teil verpflichtet, dem anderen Teil die empfangenen Leistungen zurückzugewähren.
Diese Website benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc. („Google“). Google Analytics verwendet sog. „Cookies“, Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglichen. Die durch das Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Website werden in der Regel an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Im Falle der Aktivierung der IP-Anonymisierung auf dieser Website, wird Ihre IP-Adresse von Google jedoch innerhalb von Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zuvor gekürzt. Nur in Ausnahmefällen wird die volle IP-Adresse an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gekürzt. Im Auftrag des Betreibers dieser Website wird Google diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen gegenüber dem Websitebetreiber zu erbringen. Die im Rahmen von Google Analytics von Ihrem Browser übermittelte IP-Adresse wird nicht mit anderen Daten von Google zusammengeführt. Sie können die Speicherung der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser-Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website vollumfänglich werden nutzen können. Sie können darüber hinaus die Erfassung der durch das Cookie erzeugten und auf Ihre Nutzung der Website bezogenen Daten (inkl. Ihrer IP-Adresse) an Google sowie die Verarbeitung dieser Daten durch Google verhindern, indem Sie das unter dem folgenden Link (http://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de) verfügbare Browser-Plugin herunterladen und installieren.
Sie können die Erfassung durch Google Analytics verhindern, indem Sie auf folgenden Link klicken. Es wird ein Opt-Out-Cookie gesetzt, das die zukünftige Erfassung Ihrer Daten beim Besuch dieser Website verhindert:
<a href=“javascript:gaOptout()“>Google Analytics deaktivieren</a>
Nähere Informationen zu Nutzungsbedingungen und Datenschutz finden Sie unter http://www.google.com/analytics/terms/de.html bzw. unter https://www.google.de/intl/de/policies/. Wir weisen Sie darauf hin, dass auf dieser Website Google Analytics um den Code „anonymizeIp“ erweitert wurde, um eine anonymisierte Erfassung von IP-Adressen (sog. IP-Masking) zu gewährleisten.